Betriebsrente
Entgeltumwandlung
Arbeitnehmer können auch ohne finanzielles Engagement ihrer Firma eine Form der betrieblichen Alterversorgung nutzen. Entgeltumwandlung liegt immer dann vor, wenn Teile des Arbeitslohnes nicht als Barlohn ausgezahlt werden, sondern als Beiträge zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung dienen. Die Entgeltumwandlung wird also vom Arbeitnehmer finanziert.
Der Arbeitgeber darf entscheiden
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss also mindestens eine betriebliche Versorgungsform anbieten - welche, darf er entscheiden. Über den Anbieter ebenfalls. Hat er kein Angebot geschaffen, muss er zumindest eine Direktversicherung abschließen, deren Beitrag der Arbeitnehmer aus Lohnbestandteilen bezahlt.
Anspruch auf Betriebsrente verfällt nicht mehr
Um diesen neuen Rechtsanspruch zu festigen, hat der Gesetzgeber entschieden, dass Betriebsrentenansprüche aus Entgeltumwandlung sofort unverfallbar werden. Das heißt: Der Arbeitnehmer muss bei Entgeltumwandlung ab 2002 keine Frist mehr einhalten, bis zu der er beim Firmen-Wechsel seine Betriebsrente verlieren würde.
Wie wirkt sich Entgeltumwandlung auf Ihr Gehalt aus?
Der umgewandelte Arbeitslohn unterliegt nicht der Versteuerung (Einkommen-/Kirchensteuer, Soli) und es werden auch keine Beiträge an die Sozialversicherungsträger fällig (Gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung). Somit wirkt sich ein umgewandelter Arbeitslohn von z.B. 100 Euro nur mit einem um ca. 50 Euro niedrigeren Nettogehalt aus. Das liegt daran, das die angesprochenen Lohn-Abzüge (Steuern und Sozialabgaben) ca. 50% vom Bruttolohn ausmachen.
Worin liegt der Vorteil gegenüber anderen Sparformen?
"Sie erzielen erstens einen Stundungseffekt"
"Sie gewinnen zweitens einen finanziellen Vorteil in Höhe des Differenzsteuersatzes"
"Sie bekommen drittens diese Beiträge vom Staat als Geschenk"
"Sie vermeiden viertens eine Mehrfachbelastung Ihres angesparten Vermögens".
Anmerkung:
Ich gebe Ihnen hier nur einen kleinen Einblick in die Welt der betrieblichen Altersversorgung - und ihrer Möglichkeiten.
In der Praxis sind erfreulicherweise immer mehr Arbeitgeber bereit, einen finanziellen Zuschuss zu dieser Form der Altersversorgung zu leisten. Das erhöht die Vorteile und Ihren persönlichen Nutzen beträchtlich.
Sprechen Sie mich an. Ich verhandle gern mit Ihrem Arbeitgeber über eine - für alle Beteiligten - vorteilhaften Lösung.
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