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Welche Vorteile die Betriebsrente den Arbeitnehmern bietet

Betriebsrente

Entgeltumwandlung
Arbeitnehmer können auch ohne finanzielles Engagement ihrer Firma eine Form der betrieblichen Alterversorgung nutzen. Entgeltumwandlung liegt immer dann vor, wenn Teile des Arbeitslohnes nicht als Barlohn ausgezahlt werden, sondern als Beiträge zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung dienen. Die Entgeltumwandlung wird also vom Arbeitnehmer finanziert.

Der Arbeitgeber darf entscheiden
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss also mindestens eine betriebliche Versorgungsform anbieten - welche, darf er entscheiden. Über den Anbieter ebenfalls. Hat er kein Angebot geschaffen, muss er zumindest eine Direktversicherung abschließen, deren Beitrag der Arbeitnehmer aus Lohnbestandteilen bezahlt.

Anspruch auf Betriebsrente verfällt nicht mehr
Um diesen neuen Rechtsanspruch zu festigen, hat der Gesetzgeber entschieden, dass Betriebsrentenansprüche aus Entgeltumwandlung sofort unverfallbar werden. Das heißt: Der Arbeitnehmer muss bei Entgeltumwandlung ab 2002 keine Frist mehr einhalten, bis zu der er beim Firmen-Wechsel seine Betriebsrente verlieren würde.

Wie wirkt sich Entgeltumwandlung auf Ihr Gehalt aus?
Der umgewandelte Arbeitslohn unterliegt nicht der Versteuerung (Einkommen-/Kirchensteuer, Soli) und es werden auch keine Beiträge an die Sozialversicherungsträger fällig (Gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung). Somit wirkt sich ein umgewandelter Arbeitslohn von z.B. 100 Euro nur mit einem um ca. 50 Euro niedrigeren Nettogehalt aus. Das liegt daran, das die angesprochenen Lohn-Abzüge (Steuern und Sozialabgaben) ca. 50% vom Bruttolohn ausmachen.

Worin liegt der Vorteil gegenüber anderen Sparformen?

  • Betriebsrenten müssen zwar im Rentenalter versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung) und es fallen auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge darauf an - aber bis dahin kann das Geld für Sie arbeiten (Zinseszins-Effekt).


"Sie erzielen erstens einen Stundungseffekt"

  • Die Besteuerung (Steuersatz) im Rentenalter fällt voraussichtlich geringer aus als im Erwerbsleben.


"Sie gewinnen zweitens einen finanziellen Vorteil in Höhe des Differenzsteuersatzes"


  • Im Rentenalter fallen keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an.


"Sie bekommen drittens diese Beiträge vom Staat als Geschenk"


  • Durch die Neuordnung des Altersvermögensgesetzes gibt es einen erkennbaren Trend zur "Doppelbelastung" von Altersvorsorgevermögen. Dieses passiert, wenn Geld aus Nettoeinkommen angespart wird, was dann später wiederum mit Abgaben (Steuern, Krankenversicherung...) belegt wird. In dem Modell "Betriebliche Altersversorgung" kann diese Abgabenbelastung nur einmal erfolgen.


"Sie vermeiden viertens eine Mehrfachbelastung Ihres angesparten Vermögens".


Anmerkung:

Ich gebe Ihnen hier nur einen kleinen Einblick in die Welt der betrieblichen Altersversorgung - und ihrer Möglichkeiten.

In der Praxis sind erfreulicherweise immer mehr Arbeitgeber bereit, einen finanziellen Zuschuss zu dieser Form der Altersversorgung zu leisten. Das erhöht die Vorteile und Ihren persönlichen Nutzen beträchtlich.

Sprechen Sie mich an. Ich verhandle gern mit Ihrem Arbeitgeber über eine - für alle Beteiligten - vorteilhaften Lösung.

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