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Der europäische Gerichtshof hat am 01.03.2011 entschieden, dass in Deutschland unter Bezugnahme auf die so genannte EU-Gleichstellungsrichtlinie (aus dem Jahre 2004) Unisex-Tarife bei Vertragsabschlüssen ab dem Stichtag 21.12.2012 verpflichtend werden.
Bisherige Ausnahme: Bei Riester-Renten wird bereits seit 2006 auf Basis von Unisex-Tarifen kalkuliert.
Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie könnten sich Auswirkungen auf Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsrenten, Risiko-Lebensversicherungen, private Kranken- und Pflegeversicherungen, Kraftfahrtversicherungen und Unfallversicherungen ergeben. Überall dort wird nach geschlechtsspezifischen Merkmalen kalkuliert.
Das würde sich ab 2013 ändern, dann gäbe es einen Risiko-Finanz-Ausgleich zwischen Männern und Frauen.
Ob Frau oder Mann dann mehr oder weniger für seinen Versicherungsschutz bezahlen muss, wird sich zeigen.
Für eine Klärung Ihrer Fragen stehe ich gerne zur Verfügung...