Mindestdeckungssummen, gesetzliche
Bei Kraftfahrzeugen einschließlich
der Anhänger beträgt die Mindesthöhe der
Versicherungssumme für Personenschäden je Schadenfall
7,5 Mio. Euro, für Sachschäden 1 Mio. Euro sowie
für reine Vermögensschäden 50.000 Euro.
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