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EU-BIO-SIEGEL

Ökologisches Investment

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Seit dem 1. Juli gibt es ein neues EU-BioLogo für Lebensmittel aus dem biologischen Anbau. Alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die strengen Normen erfüllen, müssen dann mit dem so genannten Euro-Blatt gekennzeichnet werden.

„Mit dem neuen Bio-Siegel hoffen wir auf ein europaweit anerkanntes Symbol, bei dem der Verbraucher darauf vertrauen kann, dass biologische Lebensmittel im Einklang mit den EU-Vorschriften für den Bio-Landbau produziert wurden“, sagt der für Landwirtschaft und Entwicklung zuständige EU-Kommissar Dacian Ciolos.

Für nicht verpackte und importierte Bio-Erzeugnisse ist das Logo freiwillig. Nichtsdestotrotz können neben der EU-Bio-Kennzeichnung auch weiterhin andere private, regionale oder nationale Gütesiegel abgebildet werden. Zudem müssen künftig der Ort, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden sowie die Code-Nummern der zuständigen Zertifizierungs- und Kontrollstelle angegeben werden.
Für die neuen Kennzeichnungsvorschriften, die auch den Wasserkultursektor betreffen, gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

Das neue Siegel – zwölf weiße Sterne in Form eines Blatts vor grünem Hintergrund – hat übrigens der deutsche Student Dusan Milenkovic entworfen. Er ging als Sieger aus einem EU-weiten Online-Wettbewerb für Kunststudenten hervor.

Weitere Information zu der neuen EU-Bio-Siegel-Vorschrift finden Sie hier: http://ec.europa.eu/agriculture/organic/home_de

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